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§ 6 Beiträge

1. Die Höhe der Beiträge setzt die Jahreshauptversammlung fest.

2. Der Jahresbeitrag ist in gleich hohen Monatsraten unaufgefordert und rechtzeitig zu entrichten.

3. Erforderlichenfalls kann die JHV einen außerordentlichen Beitrag oder eine Umlage beschließen.

4. Die Passivität jedes einzelnen Mitgliedes entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.

5. Aus schriftlichen Antrag an den Kassenwart können Mitgliedsbeiträge in Ausnahmefällen gestundet werden.

6. Bei nicht beantragter Stundung der Beiträge entscheidet der erweiterte Vorstand über die weitere Verfahrensweise.

§ 7 Strafen

1. Mitglieder, die gegen die Spielordnung, gegen Sitte und Anstand verstoßen, die unentschuldigt fernbleiben oder wegen übermäßigen Alkoholgenusses auffallen, können bestraft werden.

2. Die Strafen bestimmt der anwesende erweiterte Vorstand mit der 2/3 Mehrheit und begründet sie schriftlich dem Bestraften.

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern: dem 1. Vorsitzenden

                                                                   dem stellvertretenden Vorsitzenden

                                                                   dem Schriftführer

                                                                   dem Kassierer

                                                                   dem 1. Sportwart

                                                                   dem 2. Sportwart

§ 9 Vorstandswahl

1. Die Wahl des Vorstandes und die zu seiner Entlastung vorgesehenen Ämter erfolgen alle zwei Jahre in der JHV.

2. Die Wiederwahl ist zulässig.

3. Für ein während der Amtszeit  ausscheidendes Vorstandsmitglied (§8) hat sofort eine Neuwahl in einer einzuberufenden Mitgliederversammlung stattzufinden. Der Wahlablauf entspricht §13 Abs. 9.

 

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